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Solar Provider Group FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten

Unsere Projekte in Deutschland und den Niederlanden spiegeln unser tiefes Engagement wider: Jeder Auftrag erhält unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit und wird mit höchster Sorgfalt behandelt, unabhängig von seiner Größe. Von kleinen Solaranlagen bis hin zu weitläufigen Solarparks, von nahtloser Landschaftsintegration bis hin zu fortschrittlichen Wassermanagementsystemen – unsere Verpflichtung zu Qualität und Nachhaltigkeit kennt keine Grenzen. Jedes Projekt und jede Innovation, die zu einer grüneren Zukunft beiträgt, ist für uns von Bedeutung.

Die Zukunft beginnt auf Ihrer Fläche!

Sie sind Landeigentümer und möchten mit nachhaltiger Stromproduktion ein zusätzliches finanzielles Standbein aufbauen? Dann sind Sie bei der Solar Provider Group genau richtig.

  • Was passiert, wenn der Betreiber der Anlage Insolvenz beantragt?
    Für jeden Park wird eine Rückbausicherung gestellt (Bürgschaft für den Verpächter). Des Weiteren kann die finanzierende Bank im Vertragsrecht einen Dritten zur Nachfolge bestimmen, der anstelle des insolventen Pächters mit allen Rechten und Pflichten tritt. Da der Betreiber ein separates Unternehmen (SPV/ Zweckgesellschaft) ist, das von der Entwicklerfirma oder einem Dritten betrieben wird, kann unser Unternehmen Insolvenz anmelden, ohne dass dies Auswirkungen auf die PV-Anlage selbst hat. In diesem Fall könnte ein neuer Betreiber eingesetzt werden (oder die Bank springt ein), um die Anlage weiter zu betreiben, oder die Anlage könnte möglicherweise verkauft werden.
  • Wie wird das System und das Land instand gehalten und gewartet?
    Die Instandhaltung und Wartung einer Freiflächen-PV-Anlage und des dazugehörigen Landes sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Anlage kontinuierlich Energie produziert und ihre Lebensdauer maximiert wird. Hier sind einige wichtige Punkte zur Instandhaltung und Wartung: Reinigung der Solarmodule: Die Solarmodule sollten regelmäßig gereinigt werden, um Schmutz und Ablagerungen zu entfernen, die die Leistung der Anlage beeinträchtigen können. Dies kann durch automatische Reinigungssysteme oder manuelle Reinigung erfolgen. Überwachung der Leistung: Die Leistung der Anlage sollte regelmäßig überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie optimal funktioniert. Hierfür können spezielle Überwachungssysteme eingesetzt werden. Inspektion und Wartung der Anlage: Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Anlage in einem guten Zustand ist und potenzielle Schäden oder Störungen rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Instandhaltung des Landes: Das Land um die Anlage herum sollte auch regelmäßig gepflegt werden, um sicherzustellen, dass es nicht von Unkraut oder Schädlingen überwuchert wird. Auch die Zugangswege und Zäune müssen instandgehalten werden. Reparaturen und Ersatzteile: Wenn Teile der Anlage repariert oder ausgetauscht werden müssen, müssen entsprechende Ersatzteile beschafft und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Hierfür sollte ein entsprechender Wartungsplan vorhanden sein. Die Instandhaltung und Wartung der Anlage und des Landes können entweder vom Betreiber der Anlage selbst oder von einem spezialisierten Dienstleister übernommen werden. Im Pachtvertrag werden klare Regelungen zur Instandhaltung und Wartung festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden und keine unnötigen Konflikte zwischen dem Grundeigentümer und dem Betreiber der Anlage entstehen.
  • Wer ist verantwortlich für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage?
    Der Entwickler ist normalerweise für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage verantwortlich.
  • Muss ein B-Plan-Verfahren für die Anlage durchlaufen werden?
    In der Regel müssen größere Anlagen (z.B. ab einer installierten Leistung von 10 MW) ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, das die Aufstellung eines Bebauungsplans beinhaltet. Ein Bebauungsplan legt fest, wo und unter welchen Bedingungen die Freiflächen-PV-Anlage gebaut werden kann. Hierzu gehören Regelungen zu Abständen von Wohngebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Straßen und Gewässern sowie zur maximalen Höhe und Größe der Anlage. Für Anlagen im privilegierten Bereich, sprich in 200m-Korridoren längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen, ist das Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In diesem Fall muss der Betreiber der Anlage jedoch eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde einholen, die die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Regelungen bestätigt. Es ist wichtig, dass der Betreiber der Anlage sich an die einschlägigen Vorschriften und Regelungen hält und sicherstellt, dass die Anlage ordnungsgemäß genehmigt ist, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Was passiert am Ende des Nutzungsvertrags?
    Am Ende des Nutzungsvertrags kann der Landeigentümer die Photovoltaikanlage entweder kaufen oder den Entwickler auffordern, die Anlage abzubauen und das Land in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
  • Kann der Grundstückseigentümer das Grundstück während der Laufzeit des Vertrags verkaufen?
    JJa, der Verkauf des Grundstücks während der Laufzeit des Vertrags ist möglich. In diesem Fall würde der Käufer des Grundstücks den Vertrag mit dem Betreiber der Solaranlage übernehmen.
  • Wie lange dauert ein Pachtvertrag für Freiflächen-PV an?
    Die Laufzeit des Pachtvertrags kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien variieren. Bei uns dauern die Verträge 30 Jahre, mit einer Option zur Verlängerung, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
  • Bleiben die Eigentumsverhältnisse gewahrt?
    Ja, die Eigentumsverhältnisse bleiben gewahrt, wenn ein Grundeigentümer seine Flächen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage verpachtet. Der Pachtvertrag regelt lediglich das Recht des Entwicklers, die Anlage auf dem Grundstück zu errichten und zu betreiben, während der Grundstückeigentümer Eigentümer des Landes bleibt. Nach Ablauf der Laufzeit hat der Entwickler die Pflicht, die Anlage abzubauen und das Land in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Grundstückeigentümer behält das Eigentum an dem Land und kann es dann für andere Zwecke nutzen oder es erneut verpachten. Es ist wichtig, dass der Grundeigentümer den Nutzungsvertrag sorgfältig prüft und sicherstellt, dass er alle Bedingungen versteht und dass seine Eigentumsrechte und Interessen angemessen geschützt sind.
  • Muss man eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, wenn man seine Flächen für die Errichtung einer Anlage verpachtet?
    Ja, der Eigentümer des Grundstücks muss eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, wenn er seine Flächen für die Errichtung einer Anlage verpachtet. Die Dienstbarkeit gibt dem Entwickler das Recht, die Anlage auf dem Grundstück zu bauen und zu betreiben, sowie alle notwendigen Arbeiten durchzuführen, um die Anlage zu warten und zu reparieren. Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen, um sicherzustellen, dass sie auch für zukünftige Eigentümer des Grundstücks gültig ist. Es ist wichtig, dass der Eigentümer des Grundstücks die Bedingungen der Dienstbarkeit sorgfältig prüft und sich von einem Anwalt beraten lässt, um sicherzustellen, dass seine Rechte und Interessen ausreichend geschützt sind.
  • Welche Faktoren sollten bei der Verhandlung eines Freiflächen-PV Nutzungsvertrags berücksichtigt werden?
    Bei der Verhandlung eines Freiflächen-PV Nutzungsvertrags sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der Laufzeit des Vertrags, der Entschädigung für den Landeigentümer, der Verantwortung für die Wartung und Reparatur der Anlage, der Haftung und Versicherung sowie der Bestimmungen zur Kündigung und zum Rückbau der Anlage am Ende der Vertragslaufzeit. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Vertrags angemessen berücksichtigt werden.
  • Wie viel Fläche ist für kommerzielle Freiflächenanlagen mindestens nötig, um profitable zu sein?
    In der Regel benötigen kommerzielle Freiflächenanlagen jedoch eine Fläche von mindestens 6 Hektar (60.000 Quadratmeter), um wirtschaftlich rentabel zu sein. Je größer die Fläche ist, desto effizienter und rentabler kann die Anlage sein. Die meisten kommerziellen Freiflächenanlagen haben Flächen von mehreren Hektar bis hin zu mehreren hundert Hektar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Faustregel ist und dass die Rentabilität jeder Freiflächen-PV-Anlage von vielen Faktoren abhängt. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung aller Faktoren ist daher unerlässlich, um die tatsächliche Rentabilität einer Freiflächen-PV-Anlage zu bestimmen.
  • Wie hoch ist die Pachtrate für Freiflächen-PV Anlagen?
    In Deutschland liegt die durchschnittliche Pachtrate für Freiflächenanlagen im Jahr 2023bei etwa 2,5 bis 5,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erzeugtem Strom. Die tatsächliche Pachtrate kann jedoch stark von diesem Durchschnitt abweichen und hängt von Faktoren wie der Größe der Anlage, dem Standort, und den regulatorischen Anforderungen ab. Wir bezahlen mindestens 3.500 €/ha. Um Ihnen ein genaues Angebot machen zu können brauchen wir die genauen Angaben zu Größe, Lage, Gemarkung und Flurstück. Diese können Sie an kontakt@solarprovidergroup.com senden.
  • Machen Sie auch Dach- und Balkonanlagen?
    Nein, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an andere Unternehmen. Wir projektieren großflächige Anlagen auf dem Land ab 6 Hektar Fläche.
  • Wer ist verantwortlich für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage?
    Der Entwickler ist für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage verantwortlich.
  • Welche Rolle spielt Solarenergie im deutschen Strommix?
    Betrachtet man Daten des Frauenhofer Instituts, so wird deutlich, dass bereits im ersten Halbjhar 2024 Photovoltaik 15% der Energieträger abdeckte - Tendenz stetig steigend. Nicht nur die Dachanlagen von Privathaushalten und Unternehmen tragen einen großen Beitrag dazu bei, sondern vielmehr ist es die hohe Menge an eingespeisten Strom von Solarparks
  • Was sind die Vorteile eines Pachtvertrags für Freiflächen-PV für den Grundstückseigentümer?
    DerPachtvertrag bietet dem Grundstückseigentümer eine langfristige Einkommensquelle durch die Verpachtung des Grundstücks an ein Energieunternehmen oder einen Solaranlagenbetreiber. Darüber hinaus trägt der Betreiber der Solaranlage in der Regel alle Kosten für den Bau und Betrieb der Anlage – für den Eigentümer fallen keine Kosten an.
  • Wie kann die Gemeinde der Eigentümer auch vom Park profitieren?
    Die Gemeinde als Eigentümerin von Flächen, die für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden, kann auf verschiedene Weise vom Park profitieren. Hier sind einige Möglichkeiten: Beteiligung an der Anlage: Die Gemeinde kann als Mitgesellschafterin oder Mitfinanzierin an der Anlage beteiligt sein und dadurch von den Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage profitieren. Pachteinnahmen: Die Gemeinde kann als Vermieterin der Flächen Pachteinnahmen aus dem Betrieb der Anlage erzielen, wie auch ein privater Grundstückeigentümer. Stromversorgung: Die Gemeinde kann den erzeugten Strom aus der Anlage nutzen, um ihre eigenen Gebäude und Einrichtungen zu versorgen und somit ihre Stromkosten zu senken. Imagegewinn: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage kann der Gemeinde einen positiven Imagegewinn bringen, insbesondere wenn sie sich für erneuerbare Energien und den Klimaschutz engagiert. Es ist wichtig, dass die Gemeinde frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen wird und die verschiedenen Möglichkeiten zur Beteiligung am Park geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Vorteile aus der Nutzung ihrer Flächen zieht.
  • Welche Arbeit kommt auf Grundstückeigentümer zu?
    Hier sind einige mögliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die auf den Grundstückeigentümer zukommen können: Verhandlungen: Der Grundeigentümer ist verpflichtet, Verhandlungen mit dem Entwickler der Anlage zu führen und den Pachtvertrag auszuhandeln. Hierbei müssen Bedingungen wie die Pachtrate oder die Laufzeit des Vertrags festgelegt werden. Dienstbarkeit: Der Grundeigentümer muss möglicherweise eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, um dem Entwickler das Recht zu geben, die Anlage auf dem Grundstück zu bauen und zu betreiben. Kommunikation: Der Grundstückeigentümer muss möglicherweise mit den lokalen Behörden und Anwohnern kommunizieren, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und mögliche Bedenken oder Fragen beantwortet werden können. Es ist wichtig, dass der Grundstückeigentümer die Bedingungen des Nutzungsvertrags sorgfältig prüft und sich von einem Anwalt beraten lässt, um sicherzustellen, dass er seine Verantwortlichkeiten und Aufgaben versteht und in der Lage ist, diese angemessen zu erfüllen.
  • Welche Arten von Entschädigungen gibt es für den Landeigentümer?
    Die Entschädigung für den Landeigentümer kann unterschiedlich erfolgen. Möglich sind feste jährlichen Zahlungen (Pacht), eine Beteiligung am erzeugten Strom, einer einmaligen Pauschalsumme oder eine Kombination dieser Faktoren.
  • Was ist ein Pachtvertrag?
    Ein Pachtvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und einem Energieunternehmen oder einem Solaranlagenbetreiber, der das Grundstück nutzen möchte, um eine Photovoltaikanlage zu installieren und Strom zu erzeugen. Der Vertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung des Grundstücks und die Vergütung für den erzeugten Strom.
  • Wie werden Wertverluste der Pachteinnahmen über die Laufzeit einberechnet?
    Der Wertverlust der Pachteinnahmen über die Laufzeit kann auf verschiedene Weise berücksichtigt werden, abhängig von den Vereinbarungen im Pachtvertrag zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Grundeigentümer. Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Pachtzahlungen während der Laufzeit des Vertrags an die Inflation angepasst werden. Dies stellt sicher, dass die Pachteinnahmen des Grundeigentümers ihre Kaufkraft über die Laufzeit des Vertrags beibehalten und somit ein fairer Ausgleich für den Wertverlust darstellen. Ein anderer Ansatz besteht darin, dass der Pachtvertrag eine Klausel zur Anpassung der Pachthöhe während der Laufzeit des Vertrags enthält, um Änderungen in der Marktsituation zu berücksichtigen, die den Wert der Pachteinnahmen beeinflussen können. Es ist wichtig, dass der Pachtvertrag klare Regelungen enthält, wie die Pachthöhe berechnet und angepasst wird, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Eine unabhängige Bewertung der Pachthöhe kann in einigen Fällen auch hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Pachteinnahmen angemessen und fair sind.
  • Ab welcher Flächengröße wird eine Anlage gebaut?
    Wir brauchen mindestens 6 Hektar Fläche. Auch kleinere Flächen können gegebenenfallsmit weiteren Umliegenden erweitert werden und somit auf eine projektierbare Größen werden.
  • Wie beeinflusst die Anlage das Landschaftsbild?
    Grundsätzlich ist eine Freiflächen-PV-Anlage eine technische Installation, die in der Landschaft sichtbar ist und somit das Landschaftsbild beeinflusst. Allerdings kann eine gut geplante und gestaltete Anlage auch ästhetisch ansprechend sein und das Landschaftsbild bereichern, insbesondere wenn sie in bereits intensiv genutzten landwirtschaftlichen oder industriellen Gebieten errichtet wird. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Nutzung von naturnahen Materialien für die Gestaltung der Anlage, die Einbettung der Anlage in die bestehende Landschaft oder die Bepflanzung mit heimischen Gehölzen und Pflanzen. Auch eine angemessene Standortwahl kann dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren. Wir als Betreiber der Anlage und Sie als Grundeigentümer machen sich frühzeitig Gedanken über die Gestaltung der Anlage und arbeiten mit Experten für Landschaftsgestaltung und ökologische Planung zusammen, um sicherzustellen, dass die Anlage so harmonisch wie möglich in die Landschaft integriert wird.
  • Wie wird der Strom, der von der Solaranlage auf dem Grundstück erzeugt wird, vergütet?
    Die Vergütung für den erzeugten Strom wird zwischen dem Betreiber der Solaranlage und einem Stromabnehmer oder Netzbetreiber vereinbart. Diese Vereinbarungen können auf verschiedenen Modellen basieren, wie z.B. dem Direktverkauf an Stromabnehmer oder dem Einspeisen in das Stromnetz und der Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Wie wirkt sich eine Freiflächenanlage auf die Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen des Eigentümers aus?
    Eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück eines Eigentümers kann Auswirkungen auf dessen Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen haben. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten: Grundsteuer: Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und hängt von der Größe und dem Wert des Grundstücks ab. Wenn eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück errichtet wird, erhöht sich in der Regel der Wert des Grundstücks und damit auch die Grundsteuer. Es ist jedoch auch möglich, dass der Wertanstieg der Anlage durch eine Verringerung des Steuersatzes ausgeglichen wird. Erbschaftsteuer: Wenn ein Grundstück mit einer Freiflächen-PV-Anlage vererbt wird, kann dies auch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben. Die Anlage selbst wird in der Regel nicht als eigenständiges Vermögen betrachtet, sondern als Teil des Grundstücks. Daher kann sich der Wert des Grundstücks erhöhen und damit auch die Erbschaftsteuerpflicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Auswirkungen einer Freiflächen-PV-Anlage auf die Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Größe der Anlage, dem Wert des Grundstücks, der Steuerpolitik der Gemeinde usw. Es ist daher ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Auswirkungen auf die individuelle Situation abzuschätzen. Mit der Agri-PV haben Sie jedoch Rechtssicherheit in Bezug auf den Verbleib des Landes im landwirtschaftlichen Vermögen. So zahlen Sie weiterhin Grundsteuer A und es gibt keine Auswirkungen im Erbfall oder der Schenkung der Fläche.
  • Was sind die Risiken für den Grundstückseigentümer bei einem Freiflächen-PV Nutzungsvertrag?
    Grundsätzlich werden alle Risiken von der SPG getragen. Sollten raumordnerische Belange auf der Vorhabenfläche überwiegen, kann es sein, dass das Vorhaben die Genehmigungsreife nicht erreicht und das Projekt nicht realisiert werden kann. Um Risiken zu minimieren, ist es wichtig, einen sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag abzuschließen und den Betreiber der Solaranlage sorgfältig auszuwählen.
  • Wie beeinflussen verschiedene Wetterbedingungen die Stromerzeugung durch Solarenergie?
    Verschiedene Wetterbedingungen können die erzeugte Menge an Strom natürlich beeinflussen, wenn auch nicht signifikant. Denn moderne Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen und Solarparks sind darauf ausgelegt, auch unter wechselnden Bedingungen effizient zu arbeiten. 1. Sonnenschein Klarer Himmel und direkte Sonneneinstrahlung sorgen für maximale Energieerzeugung. 2. Bewölkung Bei bewölktem Wetter reduziert sich die Stromerzeugungsmenge leicht, da weniger Licht die Module erreicht. Dennoch können Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auch bei diffusem Licht Strom erzeugen, da moderne Solarmodule mittlerweile selbst unter indirekter Sonneneinstrahlung gut arbeiten. 3. Regen Regen beeinflusst die Stromproduktion kurzfristig, kann aber langfristig sogar nützlich sein, da er die Module von Schmutz befreit. Saubere Module widerum erhöhen die Effizienz der Freiflächen-Photovoltaik. 4. Schnee Eine dünne Schneeschicht hat oft wenig Einfluss, da die Module so konstruiert sind, dass sie Wärme erzeugen und Schnee schnell abrutscht. Bei stärkerem Schneefall kann die Produktion vorübergehend eingeschränkt sein. In Solarparks wird die Ausrichtung der Module allerdings in der Regel so geplant, dass Schnee keine dauerhaften Probleme verursacht. 5. Wind und Stürme Starker Wind hat keinen direkten Einfluss auf die Stromerzeugung, da man bereits in der Planung auf robuste Konstruktionen setzt, um die Sicherheit und stabile Stromerzeugung durch die Anlagen zu gewährleisten. Moderne Solarparks sind so konzipiert, dass sie trotz wechselnder Wetterbedingungen über das Jahr hinweg eine konstante und zuverlässige Energieproduktion ermöglichen. "
  • Wie viel Strom erzeugt ein durchschnittliches Modul eines Solarparks pro Jahr?
    Die Menge des Stroms, der von einem Modul pro Jahr erzeugt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist nicht besonders aussagekräftig, da bei einem Solarpark viele tausend Module miteinander verschaltet werden. Hinzukommen verschiedene andere beeinflussende Faktoren wie polykristalline oder monokristalline Zellen, Wirkungsgrad, Sonneneinstrahlung oder Lage der Module. Als Richtwert spricht man aber von Leistungen um die 600 bis 700 Wp pro Modul.
  • Wie viele Jahre beträgt die Lebensdauer der verwendeten Solarmodule?
    Die meisten Hersteller von Solarmodulen geben eine lineare Leistungsarantie von dreißig Jahren an. Innerhalb dieser Betriebsdauer werden üblicherweise 85-90% der ursprünglichen Leistung garantiert. Zusätzlich gibt es die Option des Repowerings, bei dem ältere Module innerhalb der Betriebsdauer des Solarparks durch neue, oftmals auch leistungsstärkere Module ersetzt werden können. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung.
  • Wodurch unterscheidet sich Photovoltaik von Solarthermie?
    Während Photovoltaikanlagen über den sogenannten photoelektrischen Effekt die Sonnenenergie in nutzbaren Strom umwandeln, wird bei der Solarthermie die Sonnenenergie genutzt, um Betriebsmittel zu erwärmen und die Wärme beispielsweise zum Heizen zu nutzen. Hinweis: Auch Wärme ist eine Form der Energie. Deshalb ist es wichtig, ob man von Strom- oder Wärmeproduktion spricht, da allgemein gesprochen sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie Energie produzieren.
  • Welche 5 Vorteile bietet Solarenergie im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien?
  • Wie funktioniert die Umwandlung von Sonnenenergie in Strom mit Hilfe von Photovoltaik?
    Die Umwandlung von Sonnenenergie in Strom mit Hilfe von Photovoltaik basiert auf dem photoelektrischen Effekt. Dieser besagt, dass in einer Solarzelle, die das Herzstück jeder Photovoltaikanlage ist, Lichtenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Eine Solarzelle widerum besteht aus einem Halbleitermaterial (meistens Silizium), welches über elektrisches Leitvermögen verfügt. Für Photovoltaikanlagen eingesetzte Materialien haben darüber hinaus noch andere spezielle Eigenschaften: Wenn Sonnenlicht auf die Solarzelle trifft, enthält das Licht Energie in Form von Photonen. Treffen diese Photonen auf das Silizium, übertragen sie ihre Energie auf Elektronen im Material. Dadurch werden die Elektronen aus ihren Atombindungen gelöst und beginnen sich frei zu bewegen. Die Solarzelle ist so konstruiert, dass diese freien Elektronen in eine bestimmte Richtung geleitet werden. Dadurch entsteht ein elektrischer Stromfluss, also nutzbarer Strom. Dieser Strom ist zunächst Gleichstrom, wird aber durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, damit er ins Stromnetz eingespeist werden kann. In einem Solarpark, der auf Freiflächen-Photovoltaik setzt, passiert dieser Prozess in Tausenden von Solarzellen gleichzeitig, was eine große Menge sauberer Energie erzeugt.
  • Sind die für Solarzellen verwendeten Materialien umweltschädlich?
    Die für Solarzellen verwendeten Materialien sind grundsätzlich nicht umweltschädlich, wenn man den gesamten Lebenszyklus der Solaranlage betrachtet. Die Materialien, die in Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingesetzt werden, bestehen meist aus Silizium, das in der Natur reichlich vorhanden ist und in der Regel wenig Umweltbelastung verursacht. Moderne Solarzellen sind zudem so konstruiert, dass sie eine lange Lebensdauer haben und nach Ende ihrer Nutzung recycelt werden können.
  • Welche Arten von Anlagen realisiert SPG?
    Wir als Solar Provider Group haben uns auf so genanntes Pure Play und Agri-PV bei Solarparks spezialisert. Ersteres meint die Flächennutzung zur reinen Stromerzeugung, während Agriphotovoltaik Landwirtschaft parallel zur Stromgewinnunf ermöglicht. Dach- und Fassadenanlagen hingegen gehören leider nicht zu unserem Portfolio.
  • Bleibt die Leistung der verwendeten Module über die gesamte Betriebslaufzeit gleich?
    Die Leistung von Solarmodulen nimmt über die Betriebslaufzeit leicht ab, bleibt aber über viele Jahre hinweg auf einem hohen Niveau. Bei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in einem Solarpark wird dies bei der Planung und Kalkulation berücksichtigt. In der Regel verlieren hochwertige Solarmodule pro Jahr etwa 0,5–0,8 % ihrer ursprünglichen Leistung. Nach 25 bis 30 Jahren können die Module noch immer rund 80–85 % ihrer ursprünglichen Kapazität liefern und dank moderner Technologie und innovativer Ansätze in der Modulherstellung ist die Energieausbeute während der gesamten Laufzeit eines Solarparks nachhaltig und wirtschaftlich attraktiv.
  • Ist Deutschland überhaupt ein geeigneter Standort für die Errichtung von Solarparks?
    Ja, auch Deutschland ist ein sehr geeigneter Standort für die Errichtung von Solarparks und den Einsatz von Freiflächen-Photovoltaik. Obwohl sich der Mythos hartknäckig hält, dass wir in Deutschland nicht über genug Sonneneinstrahlung verfügen, trifft dieser tatsähclich nicht zu. Natürlich profitiert Deutschland im Vergleich zu sonnenreicheren Ländern wie Spanien oder Italien von weniger direkter Sonneneinstrahlung, trotzdem bieten die verschiedenen deutschen Regionen hervorragende Bedingungen für Solarparks. Dazu zählen: 1. Ausreichende Sonneneinstrahlung: Selbst in nördlichen Regionen Deutschlands reicht die Sonneneinstrahlung aus, um wirtschaftlich tragfähige Solarparks zu betreiben. 2. Technologische Effizienz Moderne Solarmodule sind so effizient, dass sie auch bei diffusen Lichtverhältnissen und ungünstigen Wetterbedingungen eine hohe Leistung erzielen. Dies macht Freiflächen-Photovoltaik in Deutschland besonders attraktiv. 3. Stabile politische Rahmenbedingungen: Deutschland bietet klare gesetzliche Vorgaben und Förderprogramme für erneuerbare Energien, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dies schafft Planungssicherheit für die Entwicklung von Solarparks."
  • Was macht ein Solarparkprojektentwickler wie die Solar Provider Group?
    Mit über 15 Jahren Erfahrung seit unserer Gründung 2009 und mittlerweile über 200 weltweit realisierten oder derweil projektierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen blicken wir mit Stolz auf den Erfolg unserer Projekte. Wir arbeiten dabei eng mit Landeigentümern, Gemeinden und Versorgungsunternehmen zusammen, um einen nahtlosen Zugang zu nachhaltiger Energie zu schaffen, von der alle Anspruchsgruppen, also auch Natur und Land, profitieren. Unsere Expertise erstreckt sich dabei von der Entwicklung der Projekte entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und lokalen Bedürfnisse und Wünsche über die Finanzierung bis hin zum Bau, Betrieb und der Wartung von unseren Freiflächen-Solarparks. Wir sind damit zentraler Ansprechpartner entlang der Projektentwicklung und begleiten Landeigentümer und Gemeinden beratend und ausführend auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft.
  • Warum ist Solarenergie sinnvoll?
    Die Kraft der Sonne stellt für eine nahezu unbegrenzte, erneuerbare Energiequelle dar. Schon allein in circa einer halben Stunde transportiert sie mehr Energie zur Erde, als wir Menschen in einem ganzen Jahr verbrauchen. Besonders mit großflächig angelegten Photovoltaik-Freiflächenanlagen, welche die Effizienz des photovoltaischen Effekts maximieren, können wir so langfristig einerseits CO2-Emissionen drastisch reduzieren und andererseits die Abhängigkeit von fossilen sowie importierten Energieträgern nahezu komplett beenden. Darüber hinaus ermöglicht es Solarenergie Gemeinden, Unternehmen und Privathaushalte mit nachhaltiger Energie zu versorgen und so langfristig Energiekosten zu senken. Damit leistet Solarenergie einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zum globalen Klimaschutz.
  • Wird in jedem Solarpark ein Batteriespeicher integriert?
    Zurzeit werden für die Solarparks bei SPG noch keine Batteriespeicher eingeplant. Allerdings sind uns die Vorteile dieser Anlagenkombination (insbesondere im Hinblick auf die Netzauslastung) bewusst und wir verfolgen die Entwicklung dieses Marktsegmentes sehr genau, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, Batteriespeicher in die Entwicklung der Solarparks zu integrieren.
  • Wie wird der erzeugte Strom nutzbar gemacht?
    Der von einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage oder einem Solarpark erzeugte Strom wird in mehreren Schritten aufbereitet, damit er für den Endverbrauch nutzbar ist. Hier ist der Prozess im Detail erklärt: 1. Erzeugung von Gleichstrom (DC): Die Solarmodule einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um, der als Gleichstrom (DC, Direct Current) erzeugt wird. Gleichstrom kann nicht direkt in den meisten Haushalten oder im öffentlichen Stromnetz verwendet werden. 2. Umwandlung in Wechselstrom (AC): Der Gleichstrom wird deshalb durch Wechselrichter in Wechselstrom (AC, Alternating Current) umgewandelt. Wechselstrom ist die Standardstromart, die in den meisten Stromnetzen und elektrischen Geräten verwendet wird. 3. Spannungsanpassung: Nach der Umwandlung wird die Spannung des Wechselstroms an die Anforderungen des Stromnetzes angepasst. In einem Solarpark geschieht dies mithilfe von Transformatoren, die den Strom auf die erforderliche Netzspannung bringen, damit er sicher ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. 4. Einspeisung ins Stromnetz: Der aufbereitete Strom wird nun je nach Planung direkt ins öffentliche Stromnetz eingespeist und steht dann den an den Versorger angegliederten Haushalten und Unternehmen zur Verfügung. In vielen Fällen werden Solarparks mit Freiflächen-Photovoltaik direkt mit regionalen oder überregionalen Verteilnetzen verbunden. 5. Monitoring und Steuerung: Um die Effizienz und Stabilität der Stromerzeugung sicherzustellen, werden Solarparks, wie sie von der Solar Provider Group geplant und betrieben werden, durch moderne Überwachungs- und Steuerungssysteme kontrolliert. So wird der Stromfluss optimiert und sichergestellt, dass die Energie immer in der gewünschten Qualität verfügbar ist."
  • Wie wird die Bevölkerung vor in die Planung und Umsetzung eines Solarparks eingebunden?
    Üblicherweise wird ein Projekt von SPG in der entsprechenden Gemeinde vorgestellt, wobei wenn gewünscht auch die Öffentlichkeit beteiligt wird. Im Laufe des Planverfahrens werden zudem alle Träger öffentlicher Belange und somit auch die Bevölkerung über das Bauvorhaben informiert und können dazu Stellung nehmen.
  • Welche Risiken entstehen dem Grundstückseigentümer?
    Grundsätzlich trägt die Solar Provider Group die finanziellen Risiken für die Verwirklichung des Solarparks. Sollte jedoch festgestellt werden, dass raumordnerische Belange auf der Vorhabenfläche überwiegen, könnte das Projekt die Genehmigungsreife nicht erreichen und somit nicht realisiert werden. Um Risiken zu minimieren, ist es wichtig, einen sorgfältig ausgearbeiteten Grundstücksnutzungsvertrag abzuschließen und auf unsere professionelle Expertise und sorgfältige Planung zu vertrauen.
  • Wie wird die Eignung der Fläche für eine Projektrealisierung bewertet?
    Die Bewertung der Eignung einer Fläche für die Realisierung eines Projekts mit Freiflächen-Photovoltaik erfolgt durch eine umfassende Analyse mehrerer Faktoren. Diese Bewertung ist essenziell, um sicherzustellen, dass der Solarpark technisch, wirtschaftlich und ökologisch optimal funktioniert. Die Solar Provider Group nutzt dabei ein strukturiertes Verfahren, das alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem: 1. Analyse der Sonneneinstrahlung, Bodenbeschaffenheit und Standorttopografie 2. Nähe zum Stromnetz 3. Rechtliche und behördliche Rahmenbedingungen 4. Zugänglichkeit und Infrastruktur 5. Umweltverträglichkeit 6. Wirtschaftliche Analyse 7. Flächennutzungskonflikte 8. Langfristige Perspektive Durch diese umfassende Bewertung stellt die Solar Provider Group sicher, dass nur geeignete Flächen für die Entwicklung von Projekten mit Freiflächen-Photovoltaik ausgewählt werden. So werden Effizienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander vereint.
  • Ist die Integration von Blühstreifen oder Wildwiesen möglich?
    Ja, die Integration von Blühstreifen oder Wildwiesen ist in Solarparks mit Freiflächen-Photovoltaik möglich und wird häufig als umweltfreundliche Maßnahme umgesetzt. Diese Flächen fördern die Biodiversität, bieten Lebensraum für Insekten und Tiere und beeinträchtigen den Betrieb des Solarparks gleichzeitig in keinster Weise. Die Solar Provider Group setzt solche nachhaltigen Konzepte um, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen.
  • Was sind die Schritte von der Projektanfrage bei SPG bis hin zur Realisierung?
    Vereinfachte Darstellung: Flächenprüfung ->Pachtangebot ->Vertragsabschluss -> Prüfung der Netzanschlussmöglichkeiten -> Vorstellung in der Gemeinde -> Bauleitplanverfahren ->Baugenehmigung -> Bau der Anlage -> Inbetriebnahme
  • Welche Standortkriterien müssen für die Entwicklungen eines Projekts berücksichtigt werden?
    Die Entwicklung eines Projekts für Freiflächen-Photovoltaik oder einen Solarpark erfordert die sorgfältige Berücksichtigung zahlreicher Standortkriterien, um eine effiziente und umweltverträgliche Umsetzung sicherzustellen. Hier sind die wichtigsten Kriterien: 1. Sonneneinstrahlung 2. Flächengröße 3. Bodenbeschaffenheit 4. Netzanbindung 5. Topografie 6. Rechtliche Rahmenbedingungen 7. Flächennutzungskonflikte 8. Interessen der lokalen Gemeinschaft Indem wir bei der Planung unserer Solarparks diese Kriterien berücksichtigen und im Einzelfall um weitere spezifische Belange ergänzen, stellen wir sicher, dass das Konzept den Interessen des/der Landeigentümer(s) entspricht, lokalen Nutzen schafft und gleichzeitig wirtschaftlich sowie nachhaltig möglichst effizient geplant wird."
  • Was passiert, wenn der Betreiber der Anlage Insolvenz beantragt?
    Für jeden Solarpark wird eine Rückbausicherung in Form einer Bürgschaft gestellt, um den Grundstückseigentümer abzusichern. Zudem hat die finanzierende Bank das Recht, im Falle einer Insolvenz des Betreibers einen Dritten als Nachfolger zu bestimmen, der mit allen Rechten und Pflichten anstelle des insolventen Betreibers in den Grundstücksnutzungsvertrag eintritt. Da der Betreiber in der Regel eine separate Zweckgesellschaft (SPV) ist, auf welche die Projektrechte übertragen wurden, bleibt die PV-Anlage unabhängig von der Insolvenz des Entwicklers oder eines anderen beteiligten Unternehmens geschützt. In diesem Fall könnte ein neuer Betreiber eingesetzt werden, um den Betrieb der Anlage fortzusetzen, oder die finanzierende Bank könnte die Anlage übernehmen und eigenständig betreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Projektrechte und damit die gesamte PV-Anlage an einen neuen Betreiber verkauft wird, um den Betrieb zu gewährleisten. Der Übernehmer muss dabei die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erfüllen (z.B. die Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgeltes).
  • Warum ist Freiflächen-Photovoltaik sinnvoll?
    Bei Freiflächen-Photovoltaik handelt es sich um eine äußerst sinnvolle und zukunftsweisende Technologie, da sie eine effiziente Nutzung von unbebauten, privilegierten oder landwirtschaftlich mehr oder weniger genutzten Flächen ermöglicht, um umweltfreundliche Energie mit der Kraft der Sonne zu erzeugen. Solarparks, die auf Freiflächen entstehen, tragen nicht nur maßgeblich zur Reduktion von CO₂-Emissionen durch saubere Energieerzeugung , sondern können auch die lokale Energieversorgung stärken. Die großflächige Installation von Solaranlagen führt außerdem dazu, dass der Beitrag zum Klimaschutz aufgrund des steigenden Ansteils der Solarenergie als erneuerbare Energie im Strommix deutlich steigt. Die Solar Provider Group, als Experte für die Entwicklung und Umsetzung solcher Projekte, zeigt, wie Freiflächen-Photovoltaik nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich nachhaltige Lösungen für Landeigentümer, Gemeinden und Unternehmen schaffen kann.
  • Wie viel Strom erzeugt ein Solarpark durchschnittlich pro Jahr?
    Hängt natürlich von der Größe des Solarparks ab. Generell kann man sagen: Der durchschnittliche Ertrag eines MWp (Megawatt-Peak) in Deutschland beträgt etwa 900 bis 1.100 MWh (Megawattstunden) pro Jahr, abhängig von der Region (z. B. mehr Sonneneinstrahlung im Süden als im Norden).
  • Wie kann die Gemeinde der Anlage auch vom Solarpark profitieren?
    Die Gemeinde als Eigentümerin von Flächen, die für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden, kann auf verschiedene Weise vom Park profitieren. Hier sind einige Möglichkeiten: 1. Beteiligung an der Anlage: Gemeinden können direkt finanziell am Solarpark beteiligt werden. Dies kann durch eine Beteiligung an den Erträgen der Anlage geschehen, z. B. durch eine gesetzlich vorgesehene Zahlung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023. 2. Pachteinnahmen: Wie ein privater Eigentümer kann die Gemeinde Pachteinnahmen aus der Verpachtung ihrer Flächen an den Betreiber des Solarparks erzielen. Diese Einnahmen bieten eine langfristige und stabile Einkommensquelle. 3. Gewerbesteuer: Die Gemeinde kann auch durch die Gewerbesteuer, die durch den Betrieb des Solarparks anfällt, profitieren. Diese Einnahmen können für verschiedene kommunale Projekte oder Dienstleistungen verwendet werden 4. Stromversorgung: Die Gemeinde kann den erzeugten Strom aus der Anlage nutzen, um ihre eigenen Gebäude und Einrichtungen zu versorgen und somit ihre Stromkosten zu senken. 5. Imagegewinn: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage kann der Gemeinde einen positiven Imagegewinn bringen, insbesondere wenn sie sich für erneuerbare Energien und den Klimaschutz engagiert. Es ist wichtig, dass die Gemeinde frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen wird und die verschiedenen Möglichkeiten zur Beteiligung am Park geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Vorteile aus der Nutzung ihrer Flächen zieht.
  • Welche Rolle spielt Freiflächen-Photovoltaik für die Erreichung der Klimaziele?
    Die Freiflächen-Photovoltaik spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung nationaler und internationaler Klimaziele, da sie eine der effizientesten und nachhaltigsten Methoden ist, grüne Energie im großen Maßstab zu erzeugen. Dies wird deutlich durch: 1. Reduktion von CO2-Emissionen: Solarparks erzeugen Strom ohne die Verbrennung fossiler Energieträger und damit ohne direkte CO2-Emissionen. Eine gut geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage kann so über ihre gesamte Lebensdauer Millionen Tonnen CO2 einsparen und so einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 2. Skalierbarkeit bei weiter steigendem Bedarf: Durch den großflächigen Einsatz von Freiflächen-Photovoltaik können riesige Mengen erneuerbarer Energie bei minimaler Flächennutzung bereitgestellt werden. Schon gewusst, dass die Sonne in einer halben Stunde beispielweise mehr Energie zur Erde transportiert als wir Menschen in einem ganzen Jahr verbrauchen? Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Bereichen wie Mobilität und Industrie wächst der Bedarf an erneuerbarer Energie rasant. Freiflächen-Photovoltaik ist skalierbar und kann durch die Errichtung weiterer Anlagen an diesen Bedarf angepasst werden. Die Solar Provider Group entwickelt weltweit Projekte, die helfen, diese wachsende Nachfrage zu decken. 3. Nachhaltige Landnutzung: Freiflächen-Photovoltaik ermöglicht eine Doppelnutzung von Land. Neben der Stromerzeugung können Flächen als Lebensraum für Mensch und Natur aufgewertet, als Naherholunggebiet angelegt oder mit Agri-PV sogar zur extensiven Landwirtschaft genutzt werden. Die Solar Provider Group integriert solche Konzepte in ihre Solarparks, um Ökologie und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Nur so bleiben globale Klimaziele, wie die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, erreichbar. Freiflächen-Photovoltaik bietet eine wirtschaftliche, effiziente und nachhaltige Lösung, um die Energiewende voranzutreiben und eine klimafreundliche Zukunft zu sichern."
  • Ab welcher Flächengröße werden Solarparks errichtet?
    Wir realisieren Freiflächensolarprojekte in der Regel ab einer Fläche von 15 Hektar (150.000 Quadratmeter), um sicherzustellen, dass die Anlagen wirtschaftlich rentabel und effizient betrieben werden können. Je größer die Fläche ist, desto effizienter und rentabler kann die Anlage betrieben werden. Viele kommerzielle Freiflächenanlagen erstrecken sich über Flächen von mehreren wenigen bis hin zu mehreren hundert Hektar. Auch kleinere Flächen können unter bestimmten Umständen mit umliegenden Grundstücken kombiniert werden, um eine projektierbare Größe zu erreichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Faustregel ist. Die tatsächliche Rentabilität einer Freiflächen-PV-Anlage hängt von vielen Faktoren ab. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse ist unerlässlich, um die spezifischen Gegebenheiten jeder Anlage zu bewerten und die tatsächliche Rentabilität zu bestimmen.
  • Arbeitet SPG mit Trackersystemen?
    Ja, für Agri-Photovoltaikanlagen wird bei SPG mit einachsigen Trackersystemen geplant, die dem Tagesverlauf der Sonne in Ost-West-Richtung folgen. Solche Anlagen haben zwar höhere Installations- und Betriebskosten, liefern allerdings auch einen deutlich besseren spezifischen Energieertrag, da die Module über den gesamten Tag im optimalen Winkel zur Sonne ausgerichtet sind. Außerdem lassen sich die Module auch manuell bewegen, um dazwischen genügend Platz für landwirtschaftliche Maschinen zu bieten.
  • Welche Ausgleichsmaßnahmen können bei der Errichtung eines Solarparks getroffen werden?
    Bei der Errichtung eines Solarparks mit Freiflächen-Photovoltaik gibt es unzählige Ausgleichsmaßnahmen, die in der Planung berücksichtigt werden können, um die ökologische Balance aufrechtzuerhalten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Solar Provider Group integriert Ausgleichsmaßnahmen als festen Bestandteil ihrer Projekte. Hier sind nur einige Beispiele: 1. Anlage von Blühflächen 2. Anpflanzung von Hecken und Gehölzen 3. Gestaltung von Pufferzonen 4. Beweidung oder Bepflanzung der Flächen mittels Agri-PV 5. Schaffung von Feuchtbiotopen Wenn möglich, können Feuchtbiotope wie kleine Teiche angelegt werden, die Lebensraum für Amphibien, Vögel und andere Tierarten schaffen. Solche Biotope erhöhen den ökologischen Wert der Umgebung des Solarparks. 6. Einsatz von regionalen Pflanzenarten 7. Errichtung von Nisthilfen und Insektenhotels 8. Schaffung von Naherholungsgebieten und Gemeinschaftsräumen wie z.B. Radwege, Aussichtspunkte etc. 9. Schaffung von Lehrpfäden 10. Monitoring und Pflegepläne Diese Ausgleichsmaßnahmen tragen dazu bei, dass die Natur durch die Errichtung eines Solarparks nicht nur geschont, sondern darüber hinaus auch die lokale Gemeinschaft aktiv gefördert wird. Die Solar Provider Group legt großen Wert darauf, dass ihre Projekte nicht nur nachhaltige Energie liefern, sondern auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt in vielerlei Belangen haben.
  • Was passiert mit dem Solarpark nach Ende der Vertragslaufzeit?
    Nach Ablauf der Vertragslaufzeit für die von der Solar Provider Group gepachtete Fläche, auf der ein Solarpark errichtet wurde, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Anlage umgegangen wird. Hier ein paar Beispiele dafür: 1. Verlängerung des Betriebs 2. Rückbau der Anlage 3. Weiterbetrieb durch einen neuen Betreiber 4. Umnutzung der Fläche 5. Abschließende Wiederverwertung der verbauten Komponenten
  • Wer betreibt den Solarpark?
    Wir gründen eine vor Ort ansässige GmbH und co.KG.
  • Was passiert mit Teilflächen der Vertragsfläche, die nicht genutzt werden können?
    Teilflächen, die von der SPG dauerhaft nicht für die Photovoltaikanlage genutzt werden können, stehen dem Grundstückseigentümer weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Sollten kleinere Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet sein, werden diese von uns gepachtet und gemäß den jeweils gültigen Entschädigungssätzen der Landwirtschaftskammer vergütet.
  • Welche Vorteile entstehen für den Grundstückseigentümer?
    Der Grundstückseigentümer profitiert von einer langfristigen Einkommensquelle durch das Nutzungsentgelt. Gleichzeitig bleibt das Eigentum am Grundstück erhalten, und die Fläche wird effizient für die nachhaltige Energieerzeugung genutzt. Wir tragen außerdem die kompletten Kosten für die Planung, die Genehmigungen und den Bau des Solarparks.
  • Wie beeinflusst die Anlage das Landschaftsbild?
    Grundsätzlich ist eine Freiflächen-PV-Anlage eine technische Installation, die in der Landschaft sichtbar ist und somit das Landschaftsbild beeinflusst. Allerdings kann eine gut geplante und gestaltete Anlage auch ästhetisch ansprechend sein und das Landschaftsbild bereichern, insbesondere wenn sie in bereits intensiv genutzten landwirtschaftlichen oder industriellen Gebieten errichtet wird. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Nutzung von naturnahen Materialien für die Gestaltung der Anlage, die Einbettung der Anlage in die bestehende Landschaft oder die Bepflanzung mit heimischen Gehölzen und Pflanzen. Auch eine angemessene Standortwahl kann dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren. Wir als Betreiber der Anlage und Sie als Grundeigentümer machen sich frühzeitig Gedanken über die Gestaltung der Anlage und arbeiten mit Experten für Landschaftsgestaltung und ökologische Planung zusammen, um sicherzustellen, dass die Anlage so harmonisch wie möglich in die Landschaft integriert wird.
  • Welche Flächenarten sind am besten für die Errichtung eines Solarparks geeignet?
    1. Brachflächen: Ungenutzte und brachliegende Flächen sind ideal für Solarparks, da sie keine Konkurrenz zu anderen Nutzungsformen darstellen. 2. Konversionsflächen: Ehemalige Industrie-, Militär- oder Deponieflächen eignen sich hervorragend, da sie oft nicht mehr für andere wirtschaftliche Zwecke verwendet werden können. Sie bieten eine Möglichkeit, ungenutztes Land sinnvoll zu revitalisieren. 3. Agrarflächen: Auch landwirtschaftliche Flächen können effizient für Freiflächen-Photovoltaik genutzt werden, indem ein kombiniertes Konzept aus Landwirtschaft und Photovoltaik gestaltet wird. So kann traditionell Ackerbau und Viehzucht parallel zur Stromerzeugung erfolgen. Solarparks auf solchen Flächen bieten damit ein zusätzliches Einkommen zur reinen Landwirtschaft. 4. Randflächen von Autobahnen und Schienenwegen: Die Nutzung von Flächen entlang von Verkehrsinfrastruktur ist eine platzsparende Lösung, die keine wertvollen Flächen für Wohn- oder Landwirtschaft beansprucht. 5. Sonstige Flächen mit geeigneten Standortfaktoren Die Solar Provider Group legt bei der Auswahl von Standorten großen Wert auf eine nachhaltige und umweltschonende Nutzung. Jede Fläche wird individuell geprüft, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Gesetz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfüllt werden."
  • Wie lang dauert es, bis ein Solarpark in Betrieb genommen werden kann?
    Zwischen 3-4 Jahren nach dem Vertragsabschluss. Neben den Zeiträumen für die Genehmigungsverfahren, ist hier auch die lokale Situation des Stromnetzes ausschlaggebend, da ggf. ein Ausbau des Netzes abgewartet werden muss, bis die PV-Anlage errichtet und an das Stromnetz angeschlossen werden kann.
  • Was ist der Unterschied zwischen Direktvermarktung und Einspeisevergütung?
    Der Unterschied zwischen Direktvermarktung und Einspeisevergütung bezieht sich darauf, wie der erzeugte Solarstrom aus einem Solarpark verkauft und vergütet wird. Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung, die Betreiber von Solarparks für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten. Diese Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und basiert auf festen, über einen langen Zeitraum garantierten Preisen. Bei der Direktvermarktung verkauft der Betreiber eines Solarparks den erzeugten Strom selbst oder über einen Stromhändler direkt auf dem Energiemarkt. Anstatt eine feste Vergütung vom Staat zu erhalten, ist der Betreiber in diesem Modell auf die Marktpreise angewiesen, die sich je nach Angebot und Nachfrage am Strommarkt ändern.
  • Wie beeinflussen lokale Netzeinspeisekapazitäten die Standortwahl?
    Die lokalen Netzeinspeisekapazitäten spielen eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl für einen Solarpark. Ein Stromnetz beispielsweise hat der Natur der Sache aus nur eine begrenzte Kapazität. Kommt dazu immer mehr zusätzlicher Strom wie aus den erneuerbaren Energien, wäre theoretisch eine Netzüberlastung möglich. Um dies zu vermeiden, sucht man in der Planung eines Solarparks die Nähe eines Netzanschlusspunkts mit ausreichender Kapazität und minimiert die Gefahr von Einspeisebeschränkungen bei maximaler Nutzung des erzeugten Solarstroms. Die Entfernung zwischen dem Solarpark und dem Einspeisepunkt sollte jedoch nicht zu weit sein, um Leistungsverluste zu vermeiden und Baukosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Entsprechende Regelungen dazu bietet der Gesetzgeber. Die Netzanbindung ist dabei einer der größten Kostenfaktoren bei der Entwicklung eines Solarparks. Ein Standort mit einer kurzen Entfernung zu einer bestehenden Leitung reduziert die Baukosten für Kabel und Transformatoren erheblich. Standorte mit einem hohen regionalen Energiebedarf profitieren zusätzlich von einer besseren Integration des erzeugten Stroms in das Netz. Solche Regionen können bevorzugt für Freiflächen-Photovoltaik-Projekte gewählt werden, da die Einspeisung dort wirtschaftlich vorteilhafter ist. Die langfristige Verfügbarkeit und Kapazität des Netzanschlusses sind wesentliche Kriterien. Ein Standort mit einer stabilen Netzinfrastruktur stellt sicher, dass der Solarpark auch über Jahrzehnte hinweg seine Leistung einspeisen kann. Die Berücksichtigung der lokalen Netzeinspeisekapazitäten ist für die Standortwahl eines Solarparks unverzichtbar. Die Solar Provider Group analysiert die Netzsituation daher bereits im Vorfeld sorgfältig, um Projekte effizient zu planen und umzusetzen. So wird sichergestellt, dass die Freiflächen-Photovoltaik nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann.
  • Welche Kulturen eignen sich besonders für den Anbau unter Agri-PV?
    Der Anbau unter Agri-PV in einem Solarpark mit Freiflächen-Photovoltaik eignet sich besonders für Kulturen, die von der teilweisen Beschattung und dem Schutz vor extremen Witterungsbedingungen profitieren. Dazu zählen: Obst und Beeren z.B. Erdbeeren, Gemüse wie Salat, Spinat oder Kohl, Ackerfrüchte wie beispielsweise Kartoffeln oder Soja, Viehfutterpflanzen sowie Sonderkulturen z.B. Hopfen und Weinreben.
  • Ist Weidehaltung unter Agri-PV möglich?
    Ja, abhängig von der Tierart werden in die Module der Freiflächen-Photovoltaikanlage in diesem Fall speziell angeordnet und aufgeständert, sodass die Tiere einerseits genügend Platz bekommen und die Lebensbedingungen beispielsweise durch gezieltes Schattenmanagement optimiert werden, andererseits aber auch keine Verletzungsgefahr durch die Module für die Tiere besteht.
  • Wie wird die Doppelnutzung durch Landwirtschaft und Stromerzeugung sichergestellt?
    Die Doppelnutzung von Flächen in einem Agri-PV-Solarpark, der Landwirtschaft und Stromerzeugung kombiniert, wird durch spezielle Planungs- und Baumaßnahmen sichergestellt. Unternehmen wie die Solar Provider Group gestalten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte so, dass beide Nutzungsarten optimal koexistieren. Dabei achten wir beim Moduldesign und deren Anordnung darauf, diese erhöht in circa zwei bis fünf Metern zu installieren und die Reihenabstände möglichst großräumig zu planen, um eine optimale Lichtverteilung zu schaffen und gleichzeitig die Räume für landwirtschaftliche Maschinen nutzbar zu machen. Im Mittelpunkt dabei stehen außerdem die spezifischen Anforderungen der angebauten Pflanzen beziehungsweise die Bedürfnisse der Tiere. Technologisch unterstützt wird dies durch so genannte Nachführsysteme, auch Tracking genannt, bei denen die Solarmodule kontinuierlich am Sonnenstand ausgerichtet werden, um Erträge zu maximieren. Gleichzeitig setzen wir in gemeinsamer Planung mit den Landwirten ein Schattierungsmanagement ein, um durch gezielte Schattierung durch die Module Pflanzen, Tiere und den Boden vor extremer Hitze und damit vor zu geringer Bodenfeuchtigkeit zu schützen. Ganz wichtig ist für uns dabei, die Landwirte frühzeitig in die Planung einzubeziehen, da diese ihr Land und ihren Betrieb am besten kennen und uns damit wertvolle Einblicke liefern, welche wir in der Planung berücksichtigen. Während des Betriebs des Solarparks werden die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Erträge und die Energieproduktion darüber hinaus regelmäßig überwacht und optimiert, um langfristig beide Nutzungen zu sichern.
  • Was ist Agri-PV?
    Agri-PV (Agrar-Photovoltaik, Agrivoltaik) ist eine innovative Methode, die die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen mit der Stromerzeugung durch Freiflächen-Photovoltaik kombiniert. Dabei werden Solarparks so gestaltet, dass die Photovoltaik-Module auf landwirtschaftlichen Flächen in spezieller Aufstellung, Abstand und Ausrichtung installiert werden, um diese Flächen doppelt nutzbar zu machen. Unternehmen wie die Solar Provider Group entwickeln zunehmend solche Projekte, da sie sowohl die Energieerzeugung als auch die landwirtschaftliche Produktivität durch Tierhaltung oder Ackerbau fördern.
  • Beeinträchtigen PV-Module den natürlichen Lebensraum von Insekten?
    Nein, denn die Solar Provider Group fördert gezielt positive Auswirkungen auf Insektenhabitate. Dies geschieht beispielsweise durch: Schaffung von Rückzugsräumen, Förderung der Biodiversität, Reduzierung der Bodenbearbeitung. Des Weiteren können durch gezielte Pflanzenwahl und Anordnung der Module auch Blühflächen für Wildbienen und andere Bestäuber integriert werden, was zur Verbesserung des Lebensraums beiträgt.
  • Besteht Verletzungsgefahr für Tiere?
    Nein.
  • Welche Arten von Tieren können mit Agri-PV zusammen leben?
    Agri-PV, bei dem Landwirtschaft und Freiflächen-Photovoltaik in einem Solarpark kombiniert werden, bietet sowohl Lebensraum als auch Schutz für verschiedene Tierarten. Durch die angepasste Gestaltung der Projekte entsteht eine Synergie zwischen Energieerzeugung, Landwirtschaft und Tierhaltung. Hier sind Tierarten, die gut mit Agri-PV zusammenleben können: Nutztiere z.B. Schafe oder Geflügel, Wildtiere und Bestäuber, Vögel, Amphibien und Reptilien sowie Bodenlebewesen Agri-PV schafft durch seine flexible Gestaltung Möglichkeiten für eine harmonische Koexistenz von Tieren, Landwirtschaft und Freiflächen-Photovoltaik. Die Solar Provider Group integriert deshalb bewusst Lebensräume für Tiere, um ökologische und landwirtschaftliche Vorteile zu maximieren.
  • Wie wirkt sich die Beschattung unter den Anlagen auf die Erträge der Pflanzen aus?
    Die Beschattung unter Agri-PV-Anlagen in einem Solarpark mit Freiflächen-Photovoltaik hat bei effizienter Planung vor allem positive Auswirkungen auf die Erträge von Pflanzen, die je nach Kulturart unterschiedliche Anforderungen an ihren Standort stellen. Auch für viele Tiere profitieren von durchdachtem Schattenmanagement mit Hilfe von Solarmodulen. An dieser Stelle möchten wir daher einige Vorteile nennen: Schutz vor Überhitzung, weniger Wasserverbrauch durch verringerte Verdunstung, gleichmäßiges Mikroklima, gezielte Lichtintensität und -verteilung Die Folge davon, ist nicht nur, weniger Arbeitsaufwand für Landwirte vor allem in den Sommermonaten, sondern generell eine verbesserte Produktqualität, da Pflanzen und Tiere verhältnismäßig wenig Extrembedingungen ausgesetzt sind.
  • Worin unterschiedet sich Agri-PV von anderen Freiflächenprojekten?
    Agri-PV unterscheidet sich von anderen Projekten der Freiflächen-Photovoltaik durch die kombinierte Nutzung von Flächen für Energieerzeugung und verschiedenen Formen der Landwirtschaft. Während traditionelle Solarparks Flächen ausschließlich zur Stromerzeugung nutzen, integriert Agri-PV landwirtschaftliche Tätigkeiten direkt in die Struktur des Projekts.
  • Welche Vorteile bietet Agri-PV für Landwirte und die Landwirtschaft?
    Agri-PV bietet Landwirten zahlreiche Vorteile, da es die Stromerzeugung durch Freiflächen-Photovoltaik mit der landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert. Diese innovative Methode ermöglicht eine effizientere Nutzung von Ressourcen und schafft wirtschaftliche sowie ökologische Mehrwerte. Hier sind die wichtigsten Vorteile: 1. Doppelte Flächennutzung 2. Schutz der Erträge vor starken Witterungseinflüssen und starker Hitze durch die darüber oder daneben angebrachten Module 3. Zusätzliche Einnahmequelle durch Stromproduktion 4. Nachhaltige Landwirtschaft durch integrierte ökologische Maßnahmen wie Blühstreifen und damit mehr Biodiversität und verbesserte Bodenqualität 5. Flexibilität landwirtschaftlicher Betriebe
  • Wie beeinflussen PV-Anlagen die Bodenqualität (z.B. hinsichtlich Feuchtigkeit und Nährstoffreichhaltigkeit)?
    Die Errichtung eines Solarparks kann die Bodenqualität durchaus positiv beeinflussen, insbesondere hinsichtlich Feuchtigkeit und Nährstoffreichhaltigkeit. Bei der Planung berücksichtigen wir folgende Aspekte: 1. Einfluss auf die Bodenfeuchtigkeit durch verringerte Verdunstung und generellen Erhalt der Feuchtigkeit 2. Schutz vor Erosion durch Begrünung unter den Modulen und Vermeidung intensiver Bodenbearbeitung 3. Förderung der Nährstoffreichhaltigkeit für den Erhalt organischer Stoffe und die Förderung von Biodiversität 4. Regeneration des Bodens nach Ende der Betriebszeit
  • Was sind die wichtigsten Inhalte des Grundstücksnutzungsvertrags?
    Zu den wesentlichen Bestandteilen des Nutzungsvertrags gehören Regelungen zu den Nutzungsrechten, der Vertragslaufzeit, der Höhe des Nutzungsentgelts sowie den Rechten und Pflichten des Grundstückseigentümers und der Solar Provider Group (SPG) als Projektentwickler bzw. Betreiber.
  • Muss ein B-Plan-Verfahren für den Bau der Anlage durchlaufen werden?
    In der Regel müssen größere Solaranlagen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, das die Aufstellung eines Bebauungsplans beinhaltet. Ein Bebauungsplan legt fest, wo und unter welchen Bedingungen die Photovoltaik-Freiflächenanlage gebaut werden kann. Hierzu gehören Regelungen zu Abständen von Wohngebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Straßen und Gewässern sowie zur maximalen Höhe und Größe der Anlage. Für Anlagen im privilegierten Bereich, sprich in 200m-Korridoren längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen, ist das Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In diesem Fall muss die SPG als Betreiber der Anlage jedoch eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde einholen, die die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Regelungen bestätigt. Wir übernehmen die Einhaltung aller Vorschriften bzw. Regelungen und stellen sicher, dass die Anlage ordnungsgemäß genehmigt ist, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • In welcher Phase des Genehmigungsverfahrens erfolgt die Eintragung ins Grundbuch?
    In der Regel nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde.
  • Was passiert mit dem Pachtvertrag im Todesfall des Landeigentümers?
    Der Vertrag wird vollständig auf die Erschaftsberechtigten übertragen.
  • Wie wirkt sich eine PV-Anlage auf die Grund-und Erbschaftssteuerverpflichtungen des Grundstückseigentümers aus?
    Wir empfehlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Auswirkungen auf die individuelle Situation abzuschätzen. Eine rechtsverbindliche Einschätzung dürfen wir nicht abgeben.
  • Was ist eine Bauleitplanung?
    Die Bauleitplanung ist ein wesentlicher Teil der kommunalen Planungshoheit in Deutschland und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung von Flächen. Sie besteht aus zwei Stufen: dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Für Projekte wie Freiflächen-Photovoltaik ist die Bauleitplanung eine Voraussetzung, um die rechtlichen Grundlagen für die Projektumsetzung zu schaffen. Der Flächennutzungsplan zeigt die beabsichtigte Nutzung von Flächen im gesamten Gemeindegebiet auf. Für die Integration von Freiflächen-Photovoltaik in einen Solarpark wird geprüft, ob die geplante Nutzung mit diesem Plan vereinbar ist. Der Bebauungsplan widerum legt detailliert fest, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut oder genutzt werden darf. Für einen Solarpark gibt er genau vor, wo die Module aufgestellt werden dürfen, welche Höhen einzuhalten sind und welche Maßnahmen für Umwelt- und Landschaftsschutz nötig sind. Ohne die Bauleitplanung könnte ein Projekt wie ein Solarpark also keine Baugenehmigung erhalten. Sie regelt verbindlich, was auf einer Fläche realisiert werden darf, um die Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft, Energiegewinnung und Anwohnern zu wahren. Im Rahmen dessen können Bürger, Verbände und Behörden außerdem Stellungnahmen abgeben, wodurch die Akzeptanz für große Projekte wie Solarparks gesteigert wird.
  • Welche Rechte an der Landnutzung haben Landeigentümer, bis der Solarpark errichtet ist?
    Nach unserem Pachtvertrag haben die Landeigetümer bis zum Baubeginn die vollständigen Zugriffsrechte auf die Fläche. Sie können die Fläche auch weiterhin bis zum Baubeginn verpachten.
  • Wer ist Eigentümer der PV-Anlage?
    Der Eigentümer der Solaranlage bleibt immer der Betreiber.
  • Wie lang ist die Laufzeit des Grundstücksnutzungsvertrags?
    Der Grundstücksnutzungsvertrag besteht typischerweise aus zwei Phasen: Projektierungs- und Genehmigungsphase: Diese Phase dauert in der Regel bis zu 48 Monate. Betriebsphase: Nach Erhalt aller Genehmigungen beginnt der Bau des Solarparks. Die Betriebsphase erstreckt sich in der Regel über 30 Jahre, mit der Option auf Verlängerung.
  • Was ist ein Flächennutzungsplan und warum ist er wichtig?
    Ein Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument der Raumplanung in Deutschland. Er legt fest, wie verschiedene Flächen innerhalb einer Kommune genutzt werden sollen, z. B. für Wohnbebauung, Landwirtschaft, Industrie oder Energieprojekte wie Freiflächen-Photovoltaik. Für die Errichtung eines Solarparks spielt der Flächennutzungsplan eine entscheidende Rolle, da er die Grundlage für die Genehmigung solcher Vorhaben bildet.
  • Was ist ein Grundstücksnutzungsvertrag?
    Ein Grundstücksnutzungsvertrag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der die Nutzung eines Grundstücks zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen regelt. Der Vertrag basiert auf den Vorschriften des gewerblichen Mietrechts und gewährt der Solar Provider Group als Projektierer bzw. Betreiber das Recht, Flächen über einen festgelegten Zeitraum gegen ein vereinbartes Nutzungsentgelt zu nutzen, um die Stromerzeugung durch PV-Anlagen zu ermöglichen.
  • Welche Vorschriften gelten für Freiflächen-PV-Anlagen?
    Diese sind vielfältig und stammen von allen möglichen Trägern öffentlicher Belange darunter die Umwelt- und Naturschutzbehörde, die Brandschutzbehörde, das Bauamt, Netzbetreiber und viele mehr. Konkrete Vorschriften sind daher projektspezifisch zu erörtern.
  • Welche Nutzungsrechte räumt der Landeigentümer SPG ein?
    Der Grundstückseigentümer gestattet der SPG die Nutzung der Vertragsfläche zur Errichtung, zum Betrieb und zur Wartung eines Solarparks sowie der dazugehörigen Infrastruktur. Der Grundstückseigentümer gestattet außerdem das Recht zur Erweiterung, Änderung und zum Rückbau der Anlage. Dies umfasst auch die Nutzung der Fläche für Zugangswege, Anschlussleitungen und andere notwendige infrastrukturelle Einrichtungen wie z.B. Montageflächen.
  • Ist es möglich, die Erbschaftssteuer zu umgehen?
    Dazu dürfen wir aus steuerrechtlicher Sicht leider keine Auskunft erteilen. Fragen Sie gern bei Ihrem Steuerberater des Vertrauens nach.
  • Welche Genehmigungen sind für die Errichtung eines Solarparks erforderlich?
    Die Errichtung eines Solarparks ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Genehmigungen und Abstimmungen erfordert, um dem Projekt zu attestieren, dass es rechtlich, technisch und ökologisch frei von Einwänden ist. Für Projekte im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik müssen verschiedene Behörden und Interessen berücksichtigt werden. Wichtige Genehmigungen und Prüfungen sind dabei: 1) Bauleitplanung 2) Baugenehmigung 3) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 4) Netzanbindungsvertrag 5) Naturschutzgesetz 6) Wasserrechtliche Genehmigungen 7)IDenkmalschutz 8) Energiebezogene Genehmigungen z.B. bei EEG-Direktvermarktung Die Solar Provider Group übernimmt die Koordination aller Genehmigungsprozesse, einschließlich der Einholung notwendiger Unterlagen, der Kommunikation mit Behörden und der Durchführung von Umwelt- und Standortanalysen.
  • Ist es möglich, verschiedene Flurstücke gemeinsam für die Errichtung eines Solarparks zu nutzen?
    Ja, es ist möglich, mehrere Flurstücke gemeinsam für die Errichtung eines Solarparks zu nutzen. Besonders bei größeren Projekten im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik bietet die Zusammenlegung von Flächen Vorteile, da so größere zusammenhängende Anlagen gebaut und damit eine höhere Effizienz erzielt werden können. Die Solar Provider Group ist erfahren in der Koordination solcher Projekte und sorgt dafür, dass rechtliche und planerische Anforderungen erfüllt werden. Die betroffenen Flurstücke müssen durch Pacht- oder Kaufverträge für die Nutzung als Solarpark im Rahmen der so genannten Flächensicherung fixiert werden, um darauf basierend eine einheitliche Planung zu erstellen, die die gesamte Fläche als ein Projektgebiet behandelt. Dies erleichtert die Bauleitplanung und Genehmigung.
  • Was passiert, wenn die Fläche veräußert wird?
    Sollte der Grundstückseigentümer die Fläche verkaufen, ist der neue Eigentümer an den bestehenden Nutzungsvertrag gebunden. Eine entsprechende Klausel wird in den Kaufvertrag aufgenommen, um den Fortbestand des Solarparks zu sichern.
  • Wer ist Betreiber des Solarparks?
    Die vor Ort zu gründende GmbH und co. KG.
  • Bleiben trotz Eintragung der Dienstbarkeiten die Eigentumsverhältnisse gewahrt?
    Ja, die Eigentumsverhältnisse bleiben gewahrt, wenn ein Grundstückseigentümer seine Flächen für die Errichtung PV-Anlage bereitstellt. Der Grundstücksnutzungsvertrag und die Dienstbarkeit regeln lediglich die Rechte des Entwicklers zur Errichtung, Betrieb, Unterhaltung, Austausch, Repowering, Erweiterung und Rückbau der Anlage. Es werden keine Änderungen im Grundbuch hinsichtlich des Eigentums (Abteilung 1: Eigentumsverhältnisse) vorgenommen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Entwickler verpflichtet, die Anlage abzubauen und das Grundstück in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Grundstückseigentümer behält somit das volle Eigentum und kann die Fläche danach für andere Zwecke nutzen oder erneut verpachten.
  • Besteht eine Pflicht zur Eintragung der Dienstbarkeit ins Grundbuch?
    Ja, der Grundstückseigentümer muss eine Dienstbarkeit mit zwei Vormerkungen in das Grundbuch eintragen lassen, wenn er seine Flächen für die Errichtung einer Solaranlage zur Verfügung stellt. Die Dienstbarkeit gibt der SPG das Recht, die Anlage auf dem Grundstück zu bauen, zu betreiben sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Die Eintragung der Dienstbarkeit stellt sicher, dass die Nutzungsrechte auch bei einem Eigentümerwechsel des Grundstücks bestehen bleibt. Sie wirkt gegenüber jedermann und stellt den Betrieb der Anlage über die Vertragslaufzeit sicher. Die erste Vormerkung dienen dem Zweck, die Rechteübertragung an einen Dritten abzusichern, falls dieser den Grundstücksnutzungsvertrag übernimmt. Die zweite Vormerkung dient dazu, die Rechte des Finanzierungs-Gläubigers zu schützen, falls dieser oder ein benannter Dritter den Vertrag zur Sicherung übernimmt.
  • Gibt es Einschränkungen durch den Naturschutz?
    Ja, bei der Planung und Errichtung eines Solarparks müssen die Vorgaben des Naturschutzes sorgfältig beachtet werden. Die Solar Provider Group arbeitet deshalb eng mit Behörden und Naturschutzexperten zusammen, um sicherzustellen, dass solche Vorgaben eingehalten und ökologisch sinnvolle Lösungen gefunden werden. Mögliche Einschränkungen durch den Naturschutz könnten sein: 1) Landschaftsschutzgebiete 2) Flächen, die Lebensräume für geschützte Tier- und Pflanzenarten (z.B. Brutstätten) bieten, dürfen nur unter Berücksichtigung strenger Auflagen genutzt werden 3) Boden- und Wasserhaushalt 4) Korridore für Wildtiere Zur Wahrung der Interessen aus dem Naturschutz sieht sich die Solar Provider Group daher in der Verantwortung, bei der Planung und Realisierung eines Solarparks verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit mit dem naturschutz zu gewährleisten. Beispiele dafür sind: 1) Ökologische Aufwertung z.B. mittels Blühwiesen 2) Ausgleichsmaßnahmen z.B. durch Renaturierung 3) Schonende Bauweise
  • Wird der Pachtvertrag mit SPG ins Grundbuch eingetragen?  
    Ja, da wir als Projektentwickler eine dingliche Sicherung unserer Rechte benötigen, um eine Finanzierung der Bank zu erhalten. Dies ist sowohl für SPG als auch für Sie als Landeigentümer vorteilhaft, da die Pflichten und Rechte dinglich festgehalten werden.
  • Kann das Projekt realisiert werden, wenn das Grundstück mehrere Eigentümer hat?
    Ja, ein Projekt wie ein Solarpark kann auch dann realisiert werden, wenn ein Grundstück mehrere Eigentümer hat. Solche Konstellationen sind nicht ungewöhnlich und können mit entsprechender rechtlicher und organisatorischer Abstimmung erfolgreich umgesetzt werden. Die Solar Provider Group ist erfahren darin, solche Projekte zu koordinieren und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Zunächst müssen alle Miteigentümer des Grundstücks der Nutzung für den Solarpark zustimmen. Dies erfolgt in der Regel über Pacht- oder Nutzungsverträge, die individuell ausgearbeitet werden. Für eine klare rechtliche Grundlage können die Eigentümer eine Vereinbarung untereinander treffen, die regelt, wie Entscheidungen getroffen und Einnahmen verteilt werden. Falls einzelne Eigentümer Sonderrechte (z. B. ein Wegerecht) haben, müssen diese geregelt oder angepasst werden, damit das Projekt ungehindert realisiert werden kann.
  • Welche Partner und Dienstleister sind in der Bauphase involviert und wie werden diese koordiniert?
    SPG baut die Solarparks aktuell nicht selbst, sondern vergibt die Beschaffung und Errichtung aller Komponenten an Generalunternehmen, sogenannte EPC-Firmen (Engineering, Procurement & Construction), welche die Anlage nach allen zuvor erarbeiteten Genehmigungen und entsprechenden Vorschriften auf die Fläche bringen.
  • Wer kümmert sich um die Genehmigungen?
    Die Solar Provider Group kümmer sich um alle technischen sowie rechtlichen Belange, welche für die verschiedenen Prozesse und Genehmigungen von Nöten sind.
  • Wie lang dauert es im Durchschnitt von der ersten Planung bis zum Baubeginn eines Solarparks?
    Dieser Prozess nimmt circa 3 bis 4 Jahre in Anspruch.
  • Wie wird der Netzanschluss realisiert?
    Der Netzanschluss ist für die Realisierung des Solarparks von immenser Bedeutung und muss für jedes Projekt speziell geprüft werden. Dafür wird nach Vertragsschluss und Übernahme des Projekts eine Anfrage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber gestellt. Dort kann nach einer Netzberechnung ein Einspeisepunkt und die entsprechenden Konditionen zur Netzeinspesiung festgelegt werden. Solarparks im MW-Bereich sind dabei i.d.R. in einem Umspannwerk auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, wobei für große Solarparks mit einer Anschlussleistung >20 MW ein eigenes Umspannwerk errichtet und die Anlage damit direkt an das Hochspannungsnetz angeschlossen werden muss. Die Übersendung der netztechnischen Stellungnahme durch den Netzbetreiber erfolgt üblicherweise innerhalb von 8 Wochen. Der dort genannte Netzanschlusspunkt lässt sich für das Projekt mit einem Nachweis zur Planungsreife reservieren, wodurch eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet wird. In den meisten Fällen befinden sich der Netzanschlusspunkt aber nicht in unmittelbarer Nähe des Solarparks, sondern einige Kilometer entfernt, weshalb eine entsprechende Stromkabeltrasse zwischen Solarpark und Anschlusspunkt geplant und genehmigt werden muss. Dies kann je nach Region und Länge der Kabeltrasse einige Monate in Anspruch nehmen. Liegen alle Genehmigungen und Nutzungsverträge vor, kann der Bau der Trasse beginnen und das Kabel verlegt werden. Dies geschieht meistens in einem ähnlichen Zeitrahmen wie der Bau des Solarparks selbst, kann aber unter gewissen Umständen auch schon früher geschehen. Ist der Bau eines eigenen Umspannwerks notwendig, ergeben sich wiederum andere Kosten und Zeiträume, da diese bauliche Anlage parallel zum Solarpark finanziert und genehmigt werden muss. Die Kosten für ein solches Umspannwerk befinden sich im Millionen-Bereich und es kann mit einem Zeitraum von ca. 2 Jahren von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme gerechnet werden. Beim Netzbetreiber werden alle Einzelheiten und Vorgaben zum Netzanschluss über einen Netzanschlussvertrag geregelt und festgehalten, sodass nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen und Vorliegen des Anlagenzertifikates für den Solarpark der Sonnenstrom ins Netz eingespeist werden kann.
  • Spielt Nachhaltigkeit auch beim Bau des Solarparks eine Rolle?
    Im Rahmen der Bauleitplanung werden Ausgleichsmaßnahmen mit der Gemeinde abgestimmt, um den Eingriff in die Natur auszugleichen. Ein Beispiel dafür ist eine ökologische Baubegleitung. Die entsprechenden Vorgaben werden mit der EPC-Firma vertraglich festgehalten, sodass garantiert werden kann, dass der Bau der Anlage nachhaltig verläuft.
  • Welche Gutachten sind notwendig?
    Dies ist stark projektabhängig, meistens aber mehrere Umwelt- und Artenschutzgutachten, Lärm- oder Blendschutzgutachten, wasserrechtliche Gutachten, Baugrundgutachten und Standsicherheitsnachweise. Auch der Denkmalschutz und das Brandschutzkonzept werden geprüft.
  • Inwiefern sind Ausgleichsmaßnahmen ratsam oder sogar vorgeschrieben?
    Ausgleichsmaßnahmen sind bei der Errichtung eines Solarparks nicht nur ratsam, sondern oft sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Maßnahmen dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen und sicherzustellen, dass ökologische und ästhetische Belange durch den Solarpark gewahrt bleiben. Die Solar Provider Group integriert Ausgleichsmaßnahmen frühzeitig in die Projektplanung, um ökologische und regulatorische Anforderungen gleichermaßen zu erfüllen. Ausgleichsmaßnahmen sind beispielsweise vorgeschrieben bei der Naturschutzgesetzgebung, Bauleitplanung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung. Beispiele dafür sind die ökologische Aufwertung beispielsweise durch Blüh- oder Wildwiesen, Pflanzung regional angesiedelter Bäume und Hecken, Renaturierung, Weidehaltung sowie Agri-PV.
  • Wie läuft das Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV in Deutschland ab?
    Das Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland ist komplex, stellt jedoch sicher, dass alle rechtlichen, technischen und ökologischen Anforderungen genauestens erfüllt werden. Die Planung und Realisierung eines Solarparks erfordert die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Die Solar Provider Group begleitet diesen Prozess vollumfänglich. Die wichtigsten Schritte dabei sind: 1)Flächensicherung 2) Bauleitplanung 3) Einholung von Gutachten 4) Netzanbindungsprüfung 5) Baugenehmigung 6) Öffentlichkeitsbeteiligung 7) Genehmigungserteilung durch Behörden In Deutschland speziell gibt es einige Besonderheiten zu beachten, welche sich aus regional unterschiedlichen Anforderungen, Ausschreibungen im EEG sowie in der Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinde ergeben können. Die Solar Provider Group als erfahrener Partner übernimmt aus diesem Grund die gesamte Projektkoordination, um den Prozess für Landeigentümer transparent und strukturiert zu gestalten.
  • Wie wird die Leistung der PV-Anlage im laufenden Betrieb überwacht?
    Es gibt mehrere Messstellen in einem Solarpark, so dass die elektrischen Werte nicht nur an der Übergabestation, also am Netzanschlusspunkt, sondern auch innerhalb der Anlage bis zu jedem Wechselrichter überprüft werden können.
  • Wie oft müssen Freiflächen-PV-Anlagen gewartet werden und welche typischen Arbeiten fallen dabei an?
    Da die Photovoltaik-Freiflächenanlagen für eine Betriebszeit von 30 Jahren ausgelegt werden, ist eine regelmäßige Wartung neben der laufenden Überwachung essenziell, um den kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten. Diese sollte alle 1-2 Jahre oder bei Bedarf durchgeführt werden, wobei neben den elektrischen Hauptkomponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Transformatoren und Schaltanlagen) auch Kabel-, Schraub- oder Steckverbindungen sowie Unterkonstruktionen, Zaunanlagen und auch Überwachungs- und Sicherheitssysteme zu prüfen sind. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erkennung von Defekten, neben einer Sichtprüfung können auch die elektrischen Eigenschaften gemessen, oder per Thermografie überprüft werden.
  • Welche Garantien und Versicherungen schützen einen Solarpark?
    Für jeden Solarpark sind im Rahmen der Finanzierung spezielle Versicherungen abzuschließen, über die auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden.
  • Wer ist für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage verantwortlich?
    Aktuell vergeben wir den Betrieb der Anlagen per Auftrag an Nachunternehmen. Dies kann die EPC-Firma (Engineering, Procurement und Construction) sein, die den Bau der Anlage übernimmt, oder aber eine andere, auf Betrieb und Wartung spezialisierte Firma. SPG bleibt dabei aber stets Vertragspartner und Ansprechpartner für Landbesitzer.
  • Was passiert bei einem Defekt?
    Defekte werden über die kontinuierlichen Überwachungssysteme erkannt und schnellstmöglich behoben. Dies kann entweder durch eine Reparatur oder Austausch des defekten Geräts geschehen. Da Solaranlagen modular aufgebaut sind und i.d.R. Redundanzen eingeplant werden, kann der Großteil der Anlage bei einem defekt weiter Strom liefern.
  • Wie wird das System und die Anlage instandgehalten und gewartet?
    Die Instandhaltung und Wartung einer Freiflächen-PV-Anlage und des dazugehörigen Landes sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Anlage kontinuierlich Energie produziert und ihre Lebensdauer maximiert wird. Hier sind einige wichtige Punkte zur Instandhaltung und Wartung: - Reinigung der Solarmodule - Überwachung der Leistung - Inspektion und Wartung der Anlage - Instandhaltung des Landes - Reparaturen und Ersatzteile Die Instandhaltung und Wartung der Anlage und des Landes können entweder vom Betreiber der Anlage selbst oder von einem spezialisierten Dienstleister übernommen werden. Im Pachtvertrag werden klare Regelungen zur Instandhaltung und Wartung festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden und keine unnötigen Konflikte zwischen dem Grundeigentümer und dem Betreiber der Anlage entstehen. Dies wird als O&M (Operation & Maintenance) bezeichnet und entweder von der EPC- oder einer darauf spezialisierten Firma übernommen.
  • Wer überwacht die Anlage?
    Aus sicherheitstechnischen Gründen wird ein Solarpark eingezäunt und oftmals auch per Kamera überwacht. Ein solches Überwachungssystem ist i.d.R. eine Bedingung für die Finanzierung und Versicherung des Solarparks und ist nur auf die entsprechende Fläche ausgerichtet, so dass keine umliegenden Grundstücke aufgezeichnet werden.
  • Welche Auswirkungen hat Verschmutzung auf die PV-Leistung und wie wird diese beseitigt?
    Verschmutzungen der Module können eine erhebliche Wirkung auf die Leistungsfähigkeit der Anlage haben, weshalb diese regelmäßig gereinigt werden. Insbesondere bei Agriphotovoltaik-Anlagen tritt eine erhöhte Verschmutzung durch die Landwirtschaft auf, weshalb der Reinigungsbedarf entsprechend höher ist. Solche Verschmutzung können zwar z.T. über Regen abgewaschen werden, aber gerade länger auftretende Verschmutzungen können zu erheblichen Leistungseinbußen führen.
  • Wie wird der Bewuchs unter der Installation kontrolliert und gepflegt?
    Die Grünland bzw. Landschaftspflege wird entweder vom Landeigentümer selbst übernommen oder es werden entsprechende Fachfirmen damit beauftragt. Dies kann bei jedem Projekt unterschiedlich sein, je nach den Gegebenheiten und Vorgaben. Bei einer APV-Anlage ist diese Thema noch einmal spezieller zu berücksichtigen, da neben der Erzeugung von Solarstrom auch noch Landwirtschaft auf der Fläche betrieben wird. Hier kann die Grünlandpflege auch vom Bewirtschafter bzw. über die Tierhaltung umgesetzt werden.
  • Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
    Grundsätzlich gilt diese nur für Anlagen, die nach dem EEG vergütet werden können. Alle nicht-förderfähigen Anlagen werden nur über einen Stromliefervertrag (PPA) vergütet, hier sind die Preise nicht festgeschrieben und können je nach Marksituation variieren. Auch für Anlagen mit EEG-Vergütung wird üblicherweise versucht ein PPA abzuschließen.
  • Welche steuerlichen Anreize gibt es für Freiflächen-PV in Deutschland?
    Aus steuerrechtlichen Gründen dürfen wir darüber keine Auskunft erteilen. Fragen Sie gern bei Ihrem Steuerberater des Vertrauens nach.
  • Wie wird die Vergütung der Nutzung über die Vertragsfläche geregelt?
    Die Vergütung erfolgt in Form eines jährlichen Nutzungsentgelts beziehungsweise der Pacht, die auf die Größe der eingezäunten Fläche des Solarparks bezogen ist. Die Höhe der an den Landeigentümer ausgezahlten Pacht kann dabei bis zu 5.000€ pro Hektar pro Jahr betragen. Die Zahlung beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage und wird jährlich entrichtet.
  • Wie viel Eigenkapital muss ich als Landeigentümer in den Bau des Solarparks investieren?
    0 Euro
  • Wie beeinflusst die lokale/regionale Nachfrage nach Ökostrom die Wirtschaftlichkeit eines Freiflächenprojekts?
    Wenn es in der Region Unternehmen oder Institutionen mit einem hohen Bedarf an Ökostrom gibt, können Betreiber langfristige PPA-Verträge abschließen. Diese bieten oft höhere Preise als der Verkauf am Strommarkt.
  • Welche Kosten stecken in der Gesamtkalkulation eines Solarparks?
    - Planung und Genehmigungskosten - Investitionskosten, bei denen die Solarmodule ca. 30% der Gesamtkosten bilden - Betriebskosten. Momentan rechnen wir mit ca. 500.000-600.000 Euro pro MWp Leistung. Zu beachten ist allerdings, dass gerade die Modulpreise aber auch auf einem vergleichsweise sehr niedrigem Niveau liegen, was sich jederzeit ändern kann.
  • Welche Förderprogramme für Freiflächen-PV gibt es in Deutschland?
    In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, die den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik unterstützen. Diese Förderungen sind darauf ausgelegt, die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von Solarparks zu verbessern und so zur Energiewende beizutragen. Übersicht über Förderprogramme für Freiflächen-Photovoltaik: 1) Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (EEG), bei denen Projekte eine feste Einspeisevergütung oder Marktprämie für den erzeugten Solarstrom erhalten 2) Marktprämienmodell für Projekte abseits der Teilnahme von Ausschreibungen, welche durch die Direktvermartkung Differenz zwischen Marktpreis und Förderpreis ausgleichen 3) KfW-Förderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien 4) Regionale Förderprogramme 5) Förderung von Agri-PV-Projekten 6) Energiebonus in Flächenmanagement-Programmen 7) EU-Fördermittel Die Solar Provider Group als Projektentwickler analysiert geeignete Förderprogramme für spezifische Projekte und übernimmt weiterführend die dafür erforderliche Antragstellung.
  • Wie wird der erzeugte Strom vergütet?
    Die Vergütung für den erzeugten Strom wird zwischen dem Betreiber der Solaranlage und einem Stromabnehmer oder Netzbetreiber vereinbart. Diese Vereinbarungen können auf verschiedenen Modellen basieren, wie z.B. dem Direktverkauf an Stromabnehmer oder dem Einspeisen in das Stromnetz und der Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Welche OPEX-Kosten (Betriebskosten) kommen auf Landeigentümer zu?
    Keine.
  • Welche Rolle spielen Investoren für ein Freiflächen-PV-Projekt?
    Investoren haben in der Solarbranche, besonders bei großen Projekten, einen hohen Stellenwert. Zum einen kommen Banken für die Finanzierung der Projekte infrage, an der sich allerdings auch die Bürger mit entsprechender Rendite beteiligen können. Zum anderen ist es aber auch möglich, ein Projekt an Investoren zu verkaufen.
  • Wie wirken sich steigende Personal-, Material- und Baukosten auf die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks aus?
    Wie in fast jedem Bereich der Wirtschaft gilt auch in der Solarbranche: je höher die Kosten, desto geringer die Wirtschaftlichkeit. Zusätzlich ist die Entwicklung des PPA-Preises (Power Purchase Agreement) für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entscheidend.
  • Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements für die Finanzierung eines Solarparks?
    Der PPA-Vertrag stellt einen langfristigen Vertrag über mehrere Jahre dar, der uns Stabilität im Abnahmepreis garantiert, ohne an staatliche Förderungen gebunden zu sein.
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