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EEG-Förderung bald auch für Agri-PV Anlagen auf Grünland?

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat sich mit deutlicher Mehrheit für die Berücksichtigung von Dauergrünland als förderfähige Flächenkulisse ausgesprochen.

Die Grünlandnutzung soll nicht wie bisher pauschal aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Förderung ausgeschlossen werden.


Durch diese Maßnahme sollen die Einzugsgebiete für Freiflächenanlagen erweitert und Flächenpotenziale besser ausgeschöpft werden.



Landwirtschaftliche Flächen verpachten
Freiflächen für Agri-PV nutzen

Ausschluss von Natura-2000-Gebieten


Die Ausschussempfehlung besagt, dass Agri-PV Anlagen auf Dauergrünland in Natura-2000 Gebieten oder andere Grünland-Lebensraumtypen außerhalb dieser Gebiete keine Förderung erhalten können. Der Grund dafür seien die Ziele und Verpflichtungen gegenüber des Arten- und Biotopschutzes. Eine Agri-PV Anlage ließe sich dort nur sehr schwer mit den Schutzzielen vereinbaren, Solche Grünlandtypen hätten oft den Status als Lebensraumtyp gemäß Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie und seien gesetzlich als Biotop oder Habitat geschützt.


Für die Bundesratssitzung am 20. Mai steht das EEG 2023 auf der Tagungsordnung.




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